ERMITTLUNG DES EINKOMMENS IM FAMILIEN- UND UNTERHALTSRECHT
Wir berechnen in unseren Gutachten zu Fragen des unterhaltsrechtlichen Einkommens und Vermögens objektiv das unterhaltsrechtlich anrechenbare Nettoeinkommen von selbständigen Gewerbetreibenden und Freiberuflern.
Gerade bei Selbständigen, Gesellschafter-Geschäftsführern, Nur-Gesellschaftern, Anteilseignern und Unterhaltsverpflichteten mit umfangreichen vermietetem Grundbesitz lässt sich das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen nur durch umfangreichere Berechnungen ermitteln. Derartige Berechnungen bzw. Gutachten erstellen wir für die Gerichte und auch für außergerichtliche Einigungen der Parteien.
Gutachten zur Einkommensermittlung liefern Ihnen eine objektive Grundlage für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten.
01_DAUER
Die Bearbeitungsdauer wird wesentlich beeinflusst durch Art und Größe des Unternehmens sowie den gewünschten Detaillierungsgrad. Testate für kleinere Unternehmen können wir bereits innerhalb weniger Tage erstellen.
02_IHR ERGEBNIS
Eine objektive und fundierte Ermittlung des unterhaltsrechtlichen Nettoeinkommens.
WIR SIND GERNE FÜR SIE DA!