Unternehmensbewertung
mit öffentlicher Bestellung

BETRIEBSUNTERBRECHUNG

Eine Betriebsunterbrechung tritt dann ein, wenn die normale Geschäftstätigkeit teilweise oder vollständig durch einen Schaden unterbrochen wird, sodass es zu Umsatzeinbußen und Ertragsausfällen kommt. 

Wie groß sind der entgangene Gewinn und die fortlaufenden Kosten, die wegen der Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftet werden können? Als öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige berechnen wir mit großer Sorgfalt entgangene Umsätze, Gewinne, Einnahmen, Deckungsbeiträge und sonstige Einbußen und bewerten Folgeschäden der Betriebsunterbrechung, des Betriebsstillstands bzw. der Betriebsstörung.

Wir sind kompetenter Ansprechpartner für Geschädigte und Versicherer und werden darüber hinaus für Insolvenzverwalter und Gerichte tätig.

Die Quantifizierung der Schadenhöhe stellt dabei in vielen Fällen eine herausfordernde Aufgabe dar. Mit unserer langjährigen Erfahrung berechnen wir unter Berücksichtigung der geltenden Versicherungsbedingungen die korrekte Schadenhöhe und kalkulieren deren Folgekosten.

Wir erstellen jedes Betriebsunterbrechungsgutachten fallbezogen und arbeiten bei Bedarf interdisziplinär mit weiteren öffentlich bestellt und vereidigten Gutachtern anderer Fachrichtungen (z. B. Immobilien, Betriebs- und Geschäftsausstattung) zusammen, deren unabhängige Ergebnisse in das Gesamtgutachten einfließen.






01_DAUER

Die Bearbeitungsdauer wird wesentlich beeinflusst durch Art und Größe des Unternehmens sowie den gewünschten Detaillierungsgrad. In der Regel dauert die Erstellung eines Gutachtens nicht länger als 3 Monate.




02_IHR ERGEBNIS

EIne objektive und unparteiliche Berechnung der korrekten Schadenhöhe und der Folgekosten der Betriebsunterbrechung als Grundlage für eine faire Regulierung des erlittenen Schadens.




WIR SIND GERNE FÜR SIE DA!

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