Unternehmensbewertung
mit öffentlicher Bestellung

GUTACHTEN - TESTAT - WERTERMITTLUNG


DIE PASSENDE FORM DER UNTERNEHMENSERMITTLUNG FÜR JEDEN ANLASS.



01_Gutachten

Ein Gutachten zur Unternehmens- oder Praxisbewertung zeichnet sich durch ein Höchstmaß an Genauigkeit aus. Neben einer detaillierten Beschreibung des Unternehmens und einer umfassenden Ist-Analyse anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen erfolgen detaillierte Berechnungen mit hoher Objektivität und Sorgfalt.

In der Regel wird ein Ortstermin durchgeführt.

Ein Gutachten liefert eine fundierte Grundlage für wichtige Entscheidungssituationen.

02_Testat

Das Testat beinhaltet eine Beschreibung des Unternehmens sowie eine überschlägige Berechnung des Unternehmens- oder Praxiswerts anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen.

Ein Ortstermin findet in der Regel nicht statt. 

Sie erhalten das Ergebnis in gebundener Form mit verkürztem Erläuterungsteil.

Damit beansprucht ein Testat nicht die höchste Genauigkeit und Verbindlichkeit, sondern hat den Charakter einer schriftliche Kurzstellungnahme.

In Veränderungssituationen (z.B. Aufnahme eines neuen Gesellschafters) ist häufig ein Testat ausreichend. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen benötigen Sie jedoch ein Unternehmens-oder Praxisbewertungsgutachten.

Im Nachgang bieten wir ein günstiges Update des Testats zum Gerichtsgutachten an. 

03_Wertindikation

Die Wertindikation ist die kleinste Variante unserer Unternehmens- oder Praxiswertgutachtens und damit die günstigste Form einer Unternehmensbewertung.

Wir ermitteln den Unternehmens- oder Praxis wert überschlägig nach den aktuellen Unternehmensbewertungsverfahren anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen.

Ein Ortstermin findet nicht statt.

Sie erhalten das Bewertungsergebnis als Übersichtsdarstellung und können sich so einen ersten Überblick über den Wert Ihres Unternehmens verschaffen.

Eine Wertindikation ist z. B. dann sinnvoll, wenn Sie mittelfristig die Abgabe Ihres Unternehmens oder Ihrer Praxis planen. Sie dient als Orientierung für die Ruhestandsplanung und kann notwendige Impulse liefern, um den Unternehmens- oder Praxiswert in der verbleibenden Zeit noch zu steigern.

Im Nachgang bieten wir ein günstiges Update der Wertindikation zu einem Testat oder Gutachten an, wenn die Abgabe des Unternehmens tatsächlich ansteht.



Berechnung des Ertragswerts

Berechnung des Substanzwerts

Darstellung der Bewertungsmethoden

Vergleichende Analyse und Bewertung der Ertragslage

Ausführliche Erläuterungen der Bewertungsparameter

Ortstermin





01_Gutachten


02_Testat


03_Wertindikation


GUTACHTEN FÜR GERICHTE

Wir verfügen über langjährige, verfahrensspezifische und fachlich umfassende Erfahrungen als Sachverständige in der gerichtlichen Praxis. Höchste Qualitätsansprüche sowie eine professionelle Auftragsabwicklung sind unser Selbstverständnis.

Wir erstellen betriebswirtschaftliche Sachverständigengutachten zu folgenden Rechtsgebieten:

  • Handelsrecht
  • Zivilrecht
  • Familienrecht
  • Strafrecht
  • Arbeitsrecht

Der Palette der Aufträge geht dabei über die Unternehmensbewertung hinaus und umfasst sämtliche Zweifelsfragen aus dem Fachgebiet Betriebswirtschaft.

Wir sind als ö.b.u.v. Sachverständige in Krefeld (IHK-Bezirk Mittlerer Niederrhein) und mit unseren Niederlassungen in Köln (IHK-Bezirk Köln) und Berlin (IHK-Bezirk Berlin) tätig.





GUTACHTEN FÜR UNTERNEHMEN

Als Unternehmer können Sie aus den verschiedensten Gründen von Zeit zu Zeit Interesse an der Ermittlung des Wertes Ihres Unternehmen haben. Beispiele sind:

  • Kauf / Verkauf von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen
  • Ein- / Austritt von Gesellschaftern
  • Zugewinnverfahren (Ehescheidung)
  • Erbschaften / Schenkungen
  • Umwandlungen / Verschmelzungen
  • Sacheinlagen

In diesen Fällen ermitteln wir wahlweise als Berater, neutraler Gutachter oder Schiedsgutachter den Wert Ihres Unternehmens und stellen die Ergebnisse in Form eines qualifizierten und kompakten Gutachtens zur Verfügung.



GUTACHTEN FÜR BERUFSTRÄGER

Als ö.b.u.v. Sachverständige stehen wir anderen Berufsträgern (Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern) bei Bewertungsfragen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen wie betriebswirtschaftliche Einschätzungen als unabhängige Sachverständige zur Verfügung.

Da wir uns auf die Sachverständigentätigkeit einschließlich  damit in Zusammenhang stehender Beratungsleistungen spezialisiert haben, und insofern keine klassische Steuer- und Rechtsberatung oder Jahresabschlussprüfungen anbieten, bestehen dahingehend keine Interessenkonflikte.





WIR SIND GERNE FÜR SIE DA.

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